Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas Weiser
Universitätslektor
European Patent Attorney
Deutsch · English European Trademark Attorney

 

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bulletPATENTE
im In- und Ausland für neue Erfindungen, die gegenüber dem Stand der Technik ausreichende Erfindungshöhe aufweisen. Der Anmeldung folgt eine Recherche zum Stand der Technik und ein Prüfungsverfahren, welches die Neuheitsprüfung einschließt. Die Schutzdauer beträgt maximal 20 Jahre.
 
bulletEUROPAPATENTE
für eine große Zahl europäischer Länder. Der Anmeldung folgt eine zentrale Recherche und ein zentrales Prüfungsverfahren; der Schutz wirkt nach nationaler Gesetzgebung; die Aufrechterhaltung erfolgt individuell.
 
bulletINTERNATIONALE PATENTANMELDUNGEN (PCT),
die in Österreich für eine sehr große Anzahl von europäischen und außereuropäischen Staaten eingereicht werden können. Die Recherche und ein vorläufiges Prüfungsverfahren erfolgen zentral, die Patenterteilung jedoch national.
 
bulletSCHUTZZERTIFIKATE,
die österreichische Patente aus dem Arzneimittel- und Pflanzenschutzsektor ergänzen und eine Verlängerung der Schutzdauer von maximal 5 Jahren bewirken.
 
bulletHALBLEITERSCHUTZRECHTE,
die für Strukturen von Mikrochips für 10 Jahre gewährt werden.
 
bulletGEBRAUCHSMUSTER
für neue Erfindungen (einschließlich Verfahren), auch solche mit geringerer Erfindungshöhe. Auf die Anmeldung folgt eine Recherche zum Stand der Technik, jedoch keine Neuheitsprüfung. Die Schutzdauer beträgt maximal 10 Jahre.
 
bulletGESCHMACKSMUSTER
zum Schutz von neuem Design. Die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre.
 
bulletGEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER,
die alle EU-Staaten mit einer einzigen Registrierung umfassen.
 
bulletSORTENSCHUTZRECHTE
für neue Pflanzensorten.
 
bulletMARKEN
(Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken usw.) für Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Das Erteilungsverfahren umfaßt eine Ähnlichkeitsbenachrichtigung und eine Gesetzmäßigkeitsprüfung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und ist immer wieder verlängerbar.
 
bulletINTERNATIONALE MARKEN,
die nach dem Madrider Markenabkommen und Protokoll aufgrund einer Heimatmarke für eine Vielzahl von Ländern angemeldet werden können.
 
bulletGEMEINSCHAFTSMARKEN,
die alle EU-Staaten mit einer einzigen Registrierung umfassen.
 
bulletLIZENZEN
an allen gewerblichen Schutzrechten.
 

 

Copyright © 2008 Patentanwalt Dr. Andreas Weiser